Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Kindergarten- und Schulverpflegung von FEINE!KOST Catering

1. Angebot und Preise

Es gelten die Preise des jeweiligen Angebotes bzw. der aktuellen Preisliste. Alle Angebote erfolgen freibleibend. Alle Preise sind Bruttopreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, soweit nicht anders vermerkt. Mit dem Erscheinen der neuen Preisliste verlieren die alten Preise ihre Gültigkeit. Verträge, die noch auf der Basis der alten Preisliste abgeschlossen wurden, werden unabhängig vom Zeitpunkt des Erscheinens der neuen Preisliste wie im Vertrag vereinbart ausgeführt.

2. Anlieferung

Die Anlieferung der bestellten Produkte erfolgt zu der vereinbarten Lieferzeit an den vereinbarten Ort. Für Schäden infolge von Lieferzeitverzögerungen haftet -Catering nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Lieferzeitverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und nicht vorhersehbarer Zwischenfälle haftet - Catering nicht.

3. Aufbewahrung und Haltbarkeit der Lebensmittel

Die angelieferten Produkte werden von -Catering nach den in Deutschland geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen hergestellt und befinden sich bei der Anlieferung in ordnungsgemäßem Zustand. Die Lebensmittel sind zum umgehenden Verzehr bestimmt. Nach der Anlieferung trägt deshalb der Kunde die alleinige Verantwortung für die sachgerechte Lagerung, umgehenden Verzehr und die hygienisch einwandfreie Behandlung der gelieferten Produkte. - Catering übernimmt nach der erfolgten Auslieferung keine Haftung für eine Veränderung oder Verschlechterung der gelieferten Speisen und Getränke, die auf eine fehlerhafte Lagerung, Ausgabe, einen unsachgemäßen hygienischen Umgang oder einen verspäteten Verzehr zurückzuführen sind.

4. Reklamationen

Die Vollständigkeit der Lieferung sowie die Beschaffenheit und Temperatur der Speisen ist schnellstmöglich zu prüfen. Festgestellte Mängel sind -Catering unverzüglich mitzuteilen. Unterläßt der Kunde eine derartige Mitteilung, so gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der ersten Untersuchung nicht erkennbar war. Derartige Mängel müssen spätestens an dem auf die Auslieferung folgenden Werktag bei der -Catering angezeigt werden.

5. Zahlung

Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Alle Zahlungen sind sofort rein netto fällig.

6. Kündigung

Der Vertrag wird unbefristet geschlossen. Er kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Schulhalbjahresende schriftlich gekündigt werden.